MIR , Dok.
Online seit: 01.01.1970
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/0
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
EuGH-Vorlage zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform (Amazon) - Verfolgung eines DSGVO-Verstoßes durch Mitbewerber und Gesundheitsdaten beim Internetvertrieb von (nur) apothekenpflichtigen Medikamenten
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 005
Kopplungsangebot III - Zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen und der Beurteilung von Preisinformationen bei Kopplungsangeboten
BGH, Urteil vom 25.11.2021 - I ZR 148/20, MIR 2022, Dok. 010
Auf einem Auge blind? – Rechtsmissbrauch wegen systematischer „Verschonung“ eigener Mitglieder von der Abmahntätigkeit eines (Wettbewerbs-) Verbandes
OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19, MIR 2020, Dok. 096
Kontrollpflichten beim beA - Die automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO muss auf ihren Bezug zu der Datei mit dem betreffenden (fristgebundenen) Schriftsatz überprüft werden
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - XI ZB 14/22, MIR 2022, Dok. 098
YouTube-Drittauskunft II - Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG schließt die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern nicht ein und umfasst keine IP-Adressen
BGH, Urteil vom 10.12.2020 - I ZR 153/17, MIR 2021, Dok. 002
Bundesgerichtshof, MIR 2023, Dok. 005
Kopplungsangebot III - Zu den wettbewerbsrechtlichen Anforderungen und der Beurteilung von Preisinformationen bei Kopplungsangeboten
BGH, Urteil vom 25.11.2021 - I ZR 148/20, MIR 2022, Dok. 010
Auf einem Auge blind? – Rechtsmissbrauch wegen systematischer „Verschonung“ eigener Mitglieder von der Abmahntätigkeit eines (Wettbewerbs-) Verbandes
OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2020 - 2 U 16/19, MIR 2020, Dok. 096
Kontrollpflichten beim beA - Die automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO muss auf ihren Bezug zu der Datei mit dem betreffenden (fristgebundenen) Schriftsatz überprüft werden
BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - XI ZB 14/22, MIR 2022, Dok. 098
YouTube-Drittauskunft II - Der Auskunftsanspruch über "Namen und Anschrift" im Sinne des § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG schließt die Auskunft über E-Mail-Adressen und Telefonnummern nicht ein und umfasst keine IP-Adressen
BGH, Urteil vom 10.12.2020 - I ZR 153/17, MIR 2021, Dok. 002