LG Münster, Urteil vom 04.04.2007 - Az. 2 O 594/06
Streitwert bei Wettbewerbsstreitigkeiten - Bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung ist im Hauptsacheverfahren grundsätzlich ein Streitwert von 8.000,00 € angemessen.
UWG §§ 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:
1. Die Berechnung des Kostenerstattungsanspruchs aus § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG richtet
sich bei einer Abmahnung nach dem Streitwert des Unterlassungsbegehrens nach § 8 Abs. 1 UWG.
2. Bei Wettbewerbsstreitigkeiten von mittlerer Bedeutung ist im Hauptsacheverfahren
grundsätzlich ein Streitwert von 8.000,00 EUR angemessen.
3. Dieser Streitwert ist gemäß § 12 Abs. 4 UWG von Amts wegen zu reduzieren, wenn die Sache
nach Art und Umfang einfach gelagert ist (hier: um 50 % auf 4.000 EUR).
Einfach gelagert ist eine Sache dann, wenn sie sich nach Art und Umfang ohne größeren
Arbeitsaufwand von den Parteien bzw. ihren Anwälten und dem Gericht bearbeiten
und ohne umfangreiche oder schwierige Beweisaufnahme klären lässt, die
anfallenden Rechtsfragen ohne Auseinandersetzung mit Rechtsprechung und Literatur
geklärt werden können und sich die Sache damit als "tägliche Routinearbeit" darstellt.
MIR 2007, Dok. 202
Anm. der Redaktion: Ein besonderen Dank für die Übersendung der Entscheidung gilt Herrn RA Michael Weller, Saarbrücken
(www.bws-anwalt.de). Herr RA Weller ist Betreiber des Internetprojekts www.ec-basics.de und Mitglied der Redaktionen
des BLawgs www.LAWgical.de sowie des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken (www.jura.uni-saarland.de).
Vgl. zum Streitwert in Wettbewerbsstreitigkeiten auch:
OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007 - Az. 4 W 19/07 (EV) = MIR Dok. 162-2007 - 30.000 EUR (eBay)
oder
KG Berlin, Beschluss vom 14.11.2006 - Az. 5 W 254/06 = MIR Dok. 249-2006 - 5.000 (Internet).
Download: Volltext der Entscheidung als PDF
Twitter: Diesen Artikel "twittern"
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 23.05.2007
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/704
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=704
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...
Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03 - Anzeige -
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2011 - Az. I-20 U 110/10
Made in Germany - Bei Industrieprodukten geht der Verkehr davon aus, dass die Behauptung "Produziert in Deutschland" (bzw. "Made in Germany") voraussetzt, dass alle wesentlichen Herstellungsschritte in Deutschland erfolgt sind.
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - Az. I ZR 167/09
Kreditkartenübersendung - Die einmalige unaufgeforderte Übersendung einer bereits auf den Namen des Empfängers ausgestellten Kreditkarte durch ein Bankunternehmen an seine Kunden stellt nicht ohne weiteres eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG dar.
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - Az. 6 W 256/11
Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten - Für den Unterlassungsanspruch wegen der ungenehmigten Verwendung eines Lichtbildes (§ 72 UrhG) im Rahmen einer privaten eBay-Auktion kann ein Gegenstandswert von EUR 3.000,00 angemessen und ausreichend sein.
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - Az. I ZR 17/10
Computer-Bild - Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts (hier: bei Zeitschriftenabonnements).
Bundesgerichtshof
Darstellungen wissenschaftlicher Art - Lernspiele können urheberrechtlich geschützt sein.
Druckversion 

