Thomas Gramespacher
Verfahrensfortgang: Alles Atze (Schröder)? - Berufung gegen die Untersagung der Nennung des richtigen, bürgerlichen Namens von "Atze Schröder" eingelegt.
KG Berlin, Verfahren Az. 10 U 92/07 (LG Berlin, Urteil vom 06.03.2007 - Az. 27 O 72/07)
MIR 2007, Dok. 186, Rz. 1
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Mit
Urteil vom 06.03.2007 - Az. 27 O 72/07 ( = MIR Dok. 176-2007) hatte das Landgericht Berlin
einem Zeitungsverlag die Verbreitung des bürgerlichen Namens des
ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen "Atze Schröder" auftretenden Künstlers,
Schauspielers und Comedian untersagt.
Die Veröffentlichung des richtigen, bürgerlichen Namens ohne dessen Einwilligung stelle einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechts dar und verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens.
Wie von der Pressestelle des Kammergerichts mitgeteilt wurde, ist gegen das Urteil zwischenzeitlich Berufung zum Kammergericht unter dem Aktenzeichen 10 U 92/07 eingelegt worden.
(tg)
Die Veröffentlichung des richtigen, bürgerlichen Namens ohne dessen Einwilligung stelle einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrechts dar und verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens.
Wie von der Pressestelle des Kammergerichts mitgeteilt wurde, ist gegen das Urteil zwischenzeitlich Berufung zum Kammergericht unter dem Aktenzeichen 10 U 92/07 eingelegt worden.
(tg)
Online seit: 14.05.2007
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/688
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=688
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