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Rechtsprechung



OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007 - Az. 6 U 190/06

"Full-Metall-Jacket" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der (werbemäßigen) Benutzung einer lizenzierten Marke durch den Lizenznehmer in der Übergangsphase vor Ablauf des Lizenzvertrages.

UWG § 4 Nr. 9a; MarkenG § 14 Abs. 2, Abs. 3

Leitsätze:*

1. Jedenfalls nach Ablauf des Lizenzvertrages darf die ehemals zur Nutzung lizenzierte Bezeichnung (hier: für bestimmte Geschosse für Jagdmundition eingetragene Wortmarken) nicht mehr ohne weiteres - auch nicht nur während einer Übergangszeit oder mit einem Zusatz wie etwa "früher: ... " - genutzt werden. Denn hierdurch wird der Lizenzgeber / Kennzeichenrechtsinhaber in der Auswertung der Bezeichnung für seine eigenen Zwecke empfindlich beeinträchtigt (vgl. auch BGB GRUR 63, 485 ff., 487 - Mickey-Mouse-Organgen).

2. Die Beurteilung der Frage, ob und in welcher Weise der Lizenznehmer in der Übergangsphase vor Ablauf des Lizenzvertrages berechtigt ist, die Abnehmer unter Nennung der (noch) lizenzierten Marken auf den bevorstehenden Wechsel der rechtlichen Verhältnisse und insbesondere darauf hinzuweisen, dass er künftig trotz des Ablaufs des Lizenzvertrages die Produkte weiter vertreiben wird, hat eine Abwägung der Interessen der Beteiligten vorauszugehen.

3. Ein Lizenznehmer mag zwar grundsätzlich berechtigt sein, seine Abnehmer auf einen bevorstehenden Namenswechsel der lizenzierten Bezeichnung hinzuweisen. Ein solcher Hinweis darf aber nur in sachlicher, nicht werblich anpreisender Form und nur ohne die Belange des Lizenzgebers mehr als notwendig zu beeinträchtigt erfolgen. Der Lizenznehmer hat nur das Recht in sachlicher Weise und ohne jegliche werbliche Übertreibung auf den bloßen Namenswechsel des bisher lizenzierten Begriffes hinzuweisen.

4. Durch blickfangmäßig hervorgehobene Formulierungen - wie etwa "Die Entscheidung ist gefallen! ..." - kann der Lizenznehmer den Rahmen einer sachlichen Information verlassen und sich den schlichten Umstand eines Namenswechsels für Werbezwecke zunutze machen.

MIR 2007, Dok. 184


Download: Entscheidungsvolltext PDF


Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 14.05.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/686

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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