LG Hamburg , Beschluss vom 21.04.2006 - Az. 308 O 139/06
Zur Störerhaftung des Anschlussinhabers für rechtswidrige Nutzungen eines Internetzugangs im Zusammenhang mit Peer-to-Peer Diensten und einer Filesharing-Software durch Dritte.
1. Das Überlassen eines Internetzugangs an einen Dritten birgt die nicht unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von dem Dritten
Rechtsverletzungen - insbesondere im urheberrechtlichen, geschmacksmusterrechtlichen und markenrechtlichen Bereich - begangen werden.
Dies löst Prüfungs- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus, der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
Dies gilt im Zweifel bei einer Überlassung an jeden Dritten und umso mehr, wenn die Überlassung an einen Jugendlichen oder ein
Kind erfolgt, bei denen sich möglicherweise das Unrechtsbewußtsein für solche Verletzungen noch nicht in gebotenem Maße entwickelt hat.
2. Der Inhaber eines Internetzugangs hat ihm zumutbare, rechtlich und tatsächlich mögliche Maßnahmen zu treffen (etwa die Einrichtung von
Benutzerkonten mit Rechtevergabe oder die entsprechende Installation einer Firewall) die geeignet sind, eine rechtswidrige Nutzung des
Anschlusses durch Dritte zu verhindern. Hierbei ist die Durchführung derartiger Maßnahmen auch dann zumutbar, wenn der Anschlussinhaber
nicht selber in der Lage ist, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und er sich dazu entgeltlicher fachkundiger Hilfe bedienen muss.
Der hierdurch bedingte Aufwand an Geld ist verhältnismäßig.
MIR 2006, Dok. 233
Download: Volltext der Entscheidung als PDF
Twitter: Diesen Artikel "twittern"
Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 21.11.2006
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/451
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=451
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...
Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03 - Anzeige -
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.05.2011 - Az. 6 U 14/11
Vertragsformulare aus dem Internet sind AGB - Bei einem aus dem Internet heruntergeladenen Formular für einen Kaufvertrag kann es sich grundsätzlich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handeln.
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011 - Az. 6 U 82/11
Urheberrechtsschutz von Werbetexten und Produktbeschreibungen - Produktbeschreibungen, die einen einheitlichen Aufbau zeigen und in einem das betreffende Zielpublikum ansprechenden Stil gehalten sind, können urheberrechtlich geschützt sein.
BGH, Urteil vom 12.05.2011 - Az. I ZR 20/10
Schaumstoff Lübke - Ein rein firmenmäßiger Gebrauch eines Zeichens ist keine rechtsverletzende Benutzung im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.
Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
Erneute Entscheidungen in Sachen perlentaucher.de - Zur Frage, wann die komprimierte Wiedergabe von Buchrezensionen Dritter als sogenannte "Abstracts" das Urheberrecht verletzt.
Bundesgerichtshof
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe von Äußerungen im Rahmen einer Pressekonferenz?
Druckversion 

