Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 13.07.2006 - Az. I ZR 241/03
Kontaktanzeigen - Das Verbot der Werbung für Prostitution nach § 119 Abs. 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist auch dazu bestimmt, im Interesse von Marktteilnehmern das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG). Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Kontaktanzeigen Prostituierter (hier: in Zeitungen).
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 3, 4 Nr. 11, § 8 Abs. 3 Nr. 1; OWiG § 119 Abs. 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2
Leitsätze:*1. Zwischen Prostituierten und dem Betreiber einer Bar, in denen Prostituierten und deren Kunden sexuelle Kontakte ermöglicht
werden, besteht ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis.
2. Das Verbot der Werbung für Prostitution nach § 119 Abs. 1, § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist auch dazu bestimmt, im Interesse
von Marktteilnehmern das Marktverhalten zu regeln (§ 4 Nr. 11 UWG).
3. Ein Werbeverbot nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG setzt die konkrete Eignung der Werbung voraus, den Schutz der Allgemeinheit,
vor allem von Kindern und Jugendlichen, vor den mit der Prostitution generell verbundenen Gefahren und Belästigungen zu beeinträchtigen.
4. In Anbetracht eines gewandelten Verständnisses in der Bevölkerung, wonach Prostitution überwiegend nicht mehr schlechthin als
sittenwidrig angesehen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, dass durch eine Werbung für Prostitution das körperliche oder
seelische Wohlbefinden mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird.
MIR 2006, Dok. 203
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 29.10.2006
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/421
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Arbeitsgericht Wesel, MIR 2020, Dok. 038
LTE-Geschwindigkeit - Wird das Verbot einer als konkrete Verletzungsform in Bezug genommenen Werbung wegen Irreführung (§ 5 Abs. 1 UWG) und dem Vorenthalten wesentlicher Information (§ 5a Abs. 2 UWG) begehrt, liegt ein einheitlicher Streitgegenstand vor
BGH, Urteil vom 25.06.2020 - I ZR 96/19, MIR 2020, Dok. 074
Vertragsdokumentengenerator - Zur Frage, ob und wann die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators eine Rechtsdienstleistung in einer konkreten Angelegenheit ist (smartlaw)
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/20, MIR 2021, Dok. 077
Der Novembermann - Gleichlautende Abmahnungen können eine Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG darstellen (sic!)
BGH, Urteil vom 06.06.2019 - I ZR 150/18, MIR 2020, Dok. 014
Lautsprecherfoto - Keine öffentliche Wiedergabe an "recht viele Personen" durch Zugänglichkeit eines Lichtbildes (hier: Produktbild bei eBay-Kleinanzeigen) über 70 Zeichen umfassende URL
BGH, Urteil vom 27.05.2021 - I ZR 119/20, MIR 2021, Dok. 065