Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Köln, Urteil vom 09.12.2022 - 6 U 46/22
Rückzahlung der Vertragsstrafe - Zum Anspruch auf Rückzahlung einer gezahlten Vertragsstrafe, von Abmahnkosten und Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Kündigung eines Unterlassungsvertrages
UWG § 8 Abs. 4 Satz 2 a.F.; BGB §§ 123, 313, 314 Abs. 1, 678, 687 Abs. 2, 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt., 823 Abs. 1; 823 Abs. 2 i. v. m. § 263 StGB, 826
Leitsätze:*1. Ein Anspruch auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Vertragsstrafe nach Verstoß gegen eine vertragliche Unterlassungspflicht ist im Grundsatz auch dann nicht gegeben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass der Gläubiger rechtsmissbräuchlich gehandelt hat.
2. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Abmahnkosten besteht bei Annahme einer ursprünglich rechtsmissbräuchlichen Abmahnung nicht, wenn die Erstattungsverpflichtung in den Unterwerfungsvertrag mit aufgenommen und damit zusätzlich auf eine vertragliche Grundlage gestellt worden ist.
3. Ansprüche auf Erstattung der für die Kündigung des Unterlassungsvertrages angefallenen Rechtanwaltskosten scheiden gleichfalls aus, sofern kein Schädigungsvorsatz des Unterlassungsgläubigers festgestellt werden kann.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 04.01.2023
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3245
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2020 - 4 U 66/19, MIR 2020, Dok. 022
Doppelnatur - Die Antragsbefugnis von Wirtschaftsverbänden und qualifizierten Einrichtungen (§ 8 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 UWG) muss auch im Ordnungsmittelverfahren fortbestehen
OLG Hamm, Beschluss vom 15.05.2023 - 4 W 32/22, MIR 2023, Dok. 041
DSGVO und Bildberichterstattung – Das Kunsturhebergesetz (KUG) findet auch unter Geltung der DSGVO weiterhin Anwendung
OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2018 - 15 W 27/18, MIR 2018, Dok. 029
Unzulässiges Erfolgsversprechen für "perfekte Zähne" - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Werbeaussagen für ein kieferorthopädisches Zahnschienen-System
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.02.2020 - 6 U 219/19, MIR 2020, Dok. 040
Die Nr. 1 mit Sternchen – Zur Wiedergabe einer beanstandeten Werbehandlung in einem abstrakten Verfügungsantrag und zum Verkehrsverständnis bei erläuterungsbedürftigen Werbeangaben
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2020 - 3 W 51/20, MIR 2020, Dok. 075