Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.06.2022 - 6 W 30/22
Preisnachlass oder UVP - Zur Irreführung bei einer Werbung mit einer eigenen unverbindlichen Preisempfehlung
UWG § 5 Abs. 1; TMG § 6 Abs. 1 Nr. 3
Leitsätze:*1. Der Verkehr rechnet nicht damit, dass der Hersteller mit einer eigenen unverbindlichen Preisempfehlung wirbt, die er sich selbst gegeben hat, bei seinen eigenen Angeboten aber ignoriert. Bei einer "unverbindlichen Preisempfehlung" geht der Verkehr von der Empfehlung eines Dritten aus, die noch Bestand hat.
2. Bei der Werbung mit einer unverbindlichen Preisempfehlung geht der Verkehr von der Empfehlung eines Dritten aus, die noch Bestand hat, was zu der Einschätzung des Angebots als besonders preiswürdig führt. Wirbt der Anbieter dagegen mit einem Preis, der gegenüber der von ihm selbst in der Vergangenheit verlangten Preis reduziert ist, handelt es sich um einen Preisnachlass, für den die Werbung nur gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 TMG zulässig ist.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 02.08.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3194
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 14.02.2019 - I ZR 6/17, MIR 2019, Dok. 017
Portierungsauftrag - Die erneute systematische und planmäßige Zuleitung von, von Kunden widerrufenen Portierungsaufträgen durch einen Telekomunikationsanbieter an einen Wettbewerber stellt eine gezielte Behinderung dar
BGH, Urteil vom 11.10.2017 - I ZR 210/16, MIR 2018, Dok. 007
Ausgeflogen - § 14 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 UWG erfasst nicht nur Verstöße gegen internetspezifische Kennzeichnungsvorschriften
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2021 - I-20 W 11/21, MIR 2021, Dok. 016
Layher - Berechnung des Schadensersatzanspruchs im Rahmen der Lizenzanalogie auf Grundlage einer Umsatzlizenz bei einer Zeichennutzung allein in der Werbung
BGH, Urteil vom 22.09.2021 - I ZR 20/21, MIR 2021, Dok. 094
Missbräuchliche Geltendmachung der Vertragsstrafe - Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist nicht nur im Rahmen eines Unterlassungsanspruchs, sondern auch bei Geltendmachung einer Vertragsstrafe von Amts wegen zu beachten
OLG Köln, Urteil vom 21.06.2023 - 6 U 147/22, MIR 2023, Dok. 062