Rechtsprechung // Markenrecht
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2022 - 6 U 162/21
Himalaya KönigsSalz - Zur Irreführung wegen einer (unzutreffenden) geografischen Herkunftsbezeichnung bei dem Angebot eines Steinspeisesalzes
MarkenG §§ 126, 127 Abs. 1, 128 Abs. 1, Satz 1
Leitsätze:*1. Der Verkehr sieht in der Angabe "Himalaya KönigsSalz" eine geografische Herkunftsbezeichnung und nicht nur eine Gattungsbezeichnung zur Abgrenzung von anderen Salzarten wie Fleur de Sel oder Meeressalz.
2. Das Verkehrsverständnis geht nach wie vor dahin, dass ein so bezeichnetes Salz aus dem Bereich des Hochgebirges des Himalaya stammt, nicht nur aus dem Bereich eines 200 km entfernten Mittelgebirgszugs, mag dieser auch geologisch noch zum Himalaya zählen.
3. Der Zusatz auf dem Etikett "aus Pakistan/Punjab" reicht als entlokalisierender Hinweis nicht aus.
4. In den Fällen, in denen die Täuschung des Verkehrs lediglich auf dem Verständnis einer an sich zutreffenden Angabe beruht, wird für die Bejahung einer Irreführungsgefahr neben einer Interessenabwägung grundsätzlich eine höhere Irreführungsquote gefordert als bei einer Täuschung mit einer objektiv unrichtigen Angabe (vgl. nur BGH, Urteil vom 31.03.2016 – I ZR 86/13 – Himalaya Salz – hier bejaht).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 12.04.2022
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/3174
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 27.01.2022 - III ZR 3/21, MIR 2022, Dok. 022
Entscheidungen zum "Recht auf Vergessenwerden" - Auslistungsbegehren gegen Google
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 063
DWD WarnWetter-App darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden
Bundesgerichtshof, MIR 2020, Dok. 018
Kumulative Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung - Die Informationen nach § 36 Abs. 1 VSBG sind auf der Website und bei deren Verwendung auch in den AGB zu erteilen
BGH, Urteil vom 22.09.2020 - XI ZR 162/19, MIR 2020, Dok. 080
Hausverkauf zum Höchstpreis - Die Werbung im Internet mit der Aussage "Hausverkauf zum Höchstpreis" kann als Angabe im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 UWG und damit als Spitzen- bzw. Alleinstellungsbehauptung irreführend sein
OLG Hamburg, Urteil vom 09.12.2021 - 5 U 180/20, MIR 2022, Dok. 009