Rechtsprechung // Wettbewerbsrecht
BGH, Urteil vom 05.03.2015 - I ZR 164/13
Neue Personenkraftwagen II - Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will.
UWG § 4 Nr. 11; Pkw-EnVKV § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 2 Nr. 1
Leitsätze:*1. Die den Herstellern und Händlern in § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV auferlegte Verpflichtung sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Werbeanzeigen Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO2-Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe von Abschnitt I der Anlage 4 enthalten, ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG (BGH, Urteil vom 04.Februar 2010 - I ZR 66/09 - Gallardo Spyder; BGH, Urteil vom 21.12.2011 - I ZR 190/10 - Neue Personenkraftwagen; BGH, Urteil vom 24.07.2014 - I ZR 119/13 - Der neue SLK).
2. Das Verständnis des Begriffs "neue Personenkraftwagen" in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichten, aus denen sich ergibt, dass der Händler das betreffende Fahrzeug alsbald veräußern will. Die Dauer der Zulassung eignet sich - neben der in erster Linie maßgeblichen Kilometerleistung - für einen Schluss auf die Motivlage des Händlers bei Erwerb des Fahrzeugs (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - I ZR 190/10, GRUR 2012, 842 Rn. 23 = WRP 2012, 1096 - Neue Personenkraftwagen).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 11.08.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2730
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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