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Rechtsprechung // Urheberrecht



OLG Köln, Beschluss vom 19.09.2014 - 6 W 115/14

Sleeping Dogs en la playa! - Das Recht, einen Musiktitel in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, wird durch das Öffentlichzugänglichmachen eines Computerspiels, das diesen Titel als "Hintergrundmusik" enthält, nicht beeinträchtigt.

UrhG §§ 31 Abs. 1, 97 Abs. 1, 101 Abs. 2, Abs. 9

Leitsätze:*

1. Der Auskunftsanspruch gegen Dritte gemäß § 101 Abs. 2 UrhG ist ein Hilfsanspruch zur Vorbereitung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Verletzer. Er ist daher an die Bedingung geknüpft, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruchs aus § 97 UrhG erfüllt sind (BGH, Beschluss vom 19.04.2012 - I ZB 80/11 – Alles kann besser werden).

2. Das der dinglichen Rechtsposition des ausschließlich Nutzungsberechtigten zugeordnete Verbietungsrecht gemäß § 97 Abs. 1 UrhG wird grundsätzlich durch den Inhalt der eingeräumten Nutzungsart (§ 31 Abs. 1 UrhG) bestimmt (OLG Köln, Urteil vom 14.01.2000 - 6 U 73/99) und findet seine Grenze regelmäßig in der jeweils eingeräumten Nutzungsart und den hierzu getroffenen vertraglichen Vereinbarungen (BGH, Urteil vom 12.12.1991 - I ZR 165/89 – Taschenbuch-Lizenz). Das Verbietungsrecht kann nur dann über das Benutzungsrecht hinausgehen, wenn dies erforderlich erscheint, um die Nutzungsbefugnis zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch wirksam zu schützen (BGH, Urteil vom 21.04.1953 - I ZR 110/52 - Lied der Wildbahn; BGH, Urteil vom 29.04.1999 - I ZR 65/96 - Laras Tochter).

3. Der zur Verwertung eines Werks in einer bestimmten Nutzungsart Berechtigte kann aus § 97 Abs. 1 UrhG befugt sein, auch gegen die unberechtigte Nutzung des Werks in einer konkurrierende Nutzungsart vorzugehen, wenn diese unmittelbar wirtschaftlichen Einfluss auf die an ihn lizenzierte Verwertung hat und deshalb seine materiellen Interessen betroffen sind (OLG Köln, ZUM-RD 2014, 162 – Sprachfassungen; OLG München, Beschluss vom 15.01.2013 - 6 W 86/13 - The Walking Dead; siehe auch BGH, Urteil vom 17.06.1992 - I ZR 182/90, 698 - ALF).

4. Das Recht, einen Musiktitel in Peer-to-Peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, wird durch das Öffentlichzugänglichmachen eines Computerspiels, das diesen Titel als "Hintergrundmusik" enthält, nicht beeinträchtigt.

MIR 2015, Dok. 002


Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde mitgeteilt von den Mitgliedern des 6. Zivilsenats des OLG Köln.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 06.01.2015
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2668

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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