Rechtsprechung // Urheberrecht
OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14
Streitwert bei unberechtigter Lichtbildnutzung - Gegenstandswert in Höhe von EUR 6.000,00 bei unberechtigter Nutzung eines einfachen Lichtbildes im gewerblichen Bereich
UrhG §§ 72, 97 Abs. 1; GKG § 68 Abs. 1
Leitsätze:*Der Ansatz eines Gegenstandswertes für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch in Höhe von EUR 6000,00 für ein gewerblich (hier: gewerblicher eBay-Account) und nicht lediglich im Rahmen eines privaten, einmaligen Verkaufs unberechtigt genutztes einfaches Lichtbild im Sinne von § 72 UrhG kann angemessen sein.
Anm. der Redaktion: Der vorliegende Beschluss bestätigt im Ergebnis die derzeitige Linie des OLG Köln (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011 - 6 W 256/11)
Die Entscheidung wurde eingesandt von Herrn Rechtsanwalt Evgeny Pustovalov, Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (www.lhr-law.de), Köln.
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Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 05.09.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2627
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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