Rechtsprechung // Berufsrecht
AG Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014 - 21 C 979/13
Kostenloses "Informations-Beratungsgespräch"? - Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung hinzuweisen.
BGB §§ 133, 157, 611, 675; RVG § 34
Leitsätze:*1. Es ist von einer entgeltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugehen; eine unentgeltliche Tätigkeit darf nicht erwartet werden (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06; BGH, Urteil vom 18.09.1997 - IX ZR 49/97).
Bei Durchführung einer anwaltlichen Tätigkeit sind die Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB der Verkehrssitte entsprechend grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Mandant für die Tätigkeit ein Entgelt schuldet. Rechtsanwälte stellen sich grundsätzlich nicht zunächst kostenlos vor und geben dem Mandanten nicht die Gelegenheit, mehrere Angebote kostenlos zu vergleichen.
2. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Rechtsanwalts, den Mandanten vor Beginn der Beratung auf deren Entgeltlichkeit und die Höhe der Vergütung hinzuweisen, weil sich letzteres aus dem Gesetz ergibt (BGH, Urteil vom 24.05.2007 - IX ZR 89/06).
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 12.05.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2597
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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