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Rechtsprechung // Berufsrecht



BGH, Urteil vom 29.11.2013 - PatAnwZ 1/12

Technische Befähigung - Fachhochschulen sind keine wissenschaftlichen Hochschulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO.

PatAnwO § 6 Abs. 1 Satz 1; HRG § 1

Leitsätze:*

1. Wissenschaftliche Hochschulen im Sinne des § 6 PatAnwO sind alle Universitäten und ihnen gleichgestellte Hochschulen wie technische und landwirtschaftliche Hochschulen oder Bergakademien. Fachhochschulen fallen nicht darunter.

2. Am Verständnis des Rechtsbegriffs der wissenschaftlichen Hochschule in § 6 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO hat die Fortentwicklung der Hochschulverfassung im Zuge des sogenannten Bologna-Prozesses nichts geändert. Eine stärker an der wissenschaftlichen eigenständigen Vertiefung und Methodik orientierte Ausrichtung des Universitätsstudiums im Vergleich zu mehr auf die praktischen Anwendung im Beruf ausgerichteten Ausbildung an der Fachhochschule besteht weiterhin. Die Definition des Hochschulbegriffs in § 1 HRG hat der Gesetzgeber ausdrücklich auf "Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes" beschränkt. Dies legt die Annahme fern, er habe in jedem erdenklichen Zusammenhang - also auch im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO - sämtliche Hochschulformen gleichstellen wollen.

3. Fachhochschulen sind keine wissenschaftlichen Hochschulen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 PatAnwO.

MIR 2014, Dok. 033


Anm. der Redaktion: Leitsatz 3 ist der amtliche Leitsatz des Gerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Gramespacher
Online seit: 11.03.2014
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2566

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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