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Rechtsprechung



BGH, Beschluss vom 16.05.2012 - I ZR 158/11

"Keine Werbung" - Zur Frage, wann und ob der Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern in Briefkästen eine unzumutbare Belästigung im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG darstellen kann.

UWG § 7 Abs. 2 Nr. 1

Leitsätze:*

1. § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG setzt einen erkennbar entgegenstehenden Willen des Empfängers einer Werbung voraus. Hieran fehlt es bei dem Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern - die einen redaktionellen Teil enthalten - in einen Briefkasten, wenn ein Aufkleber auf dem Briefkasten sich lediglich gegen den Einwurf von Werbung richtet. Dies gilt auch dann, wenn in den Anzeigenblättern lose Werbeprospekte einliegen.

2. Eine Belästigung durch den Einwurf von kostenlosen Anzeigenblättern in Briefkästen wäre zudem insoweit nicht unzumutbar, weil der Empfänger ihr ohne weiteres durch das Anbringen eines entsprechenden Aufklebers - "Keine Werbeprospekte und keine Anzeigenblätter" oder "Keine Werbeprospekte und keine Anzeigenblätter mit einliegenden Werbeprospekten" - entgegentreten könnte.

MIR 2012, Dok. 026


Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 27.06.2012
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2404

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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