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Literatur



Ass. iur. Bernd Suchomski, LL.M.

Till Jaeger, Axel Metzger: Open Source Software - Rechtliche Rahmenbedingungen der Freien Software

München: C.H. Beck Verlag, 2011, XXXVI, 386 Seiten, 69,00 EUR

MIR 2011, Dok. 087, Rz. 1-12


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Das Prinzip der Open Source Software (OSS) findet rasante Verbreitung und führt gleichzeitig zu juristischen Herausforderungen, die sich weit über das einfache Lizenzrecht hinaus erstrecken. Nachdem bereits 2005 ca. 40 % - und branchenabhängig sogar bis zu 70% - der europäischen Unternehmen Open Source Software benutzten[1], fand dieses Konzept jüngst auch auf dem Netbook[2]- und Smartphone-Markt[3] Anwendung. Da die Verwendung von OSS-Lizenzen im Einzelfall ein ganzes Entwicklungs-, Distributions- oder Migrationsprojekt ausmachen kann, ist es effizienter, die relevanten rechtlichen Aspekte zu Open Source Software zunächst aus einer einzelnen und reichhaltigen Quelle herauszuarbeiten als eine Vielzahl von Büchern zu verwenden, die das Thema nur als Unterpunkt behandeln. Auch die 3. Auflage von Jaeger/Metzger – Open Source Software stellt ein solch konzentriertes Werk dar und gilt aufgrund seines Umfangs und der branchenspezifischen Kenntnisse der Autoren als zu empfehlendes Standardwerk.

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Zum Aufbau und zu den behandelten Lizenzen

Einerseits erweitern und aktualisieren Dr. Till Jaeger und Prof. Dr. Axel Metzger, LL.M. (Harvard) die Vorauflage auf den Stand März 2011, andererseits behalten sie jedoch deren bewährten Aufbau bei. Nach einer Einführung in das Thema Open Source widmen sich die Autoren auf ca. 75 Seiten einzelnen OSS-Lizenzen, ihrer Kompatibilität zueinander und dem Dual-Licensing. Während dabei nach Copyleft-, Non-Copyleft-Lizenzen und Lizenzen mit Wahlmöglichkeiten und Sonderrechten unterschieden wird, gilt das Hauptaugenmerk der General Public License (GPL) Version 2 und Version 3 (zusammen ca. 40 Seiten). Im Übrigen werden in teilweise unterschiedlichem Umfang auch Lizenzen behandelt, wie:
  • Affero General Public License Version 3 (AGPLv3),
  • Common Public License (CPL) 1.0 und Eclipse Public License (EPL),
  • Deutsche Freie Software Lizenz (d-fsl),
  • Mozilla Public License (MPL) Versionen 1.1
  • Lesser Public License (LPGL) Versionen 2.1 und 3,
  • Berkeley Software Distribution (BSD) 4- & 3-Clause,
  • Apache Software License Versionen 1.0, 1.1 und 2.0,
  • (Perl) Artistic License 1.0 und 2.0 und Clarified Artistic License.

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Es folgt ein etwa 50-seitiges Kapitel, das zu urheberrechtlichen Gesichtspunkten Stellung nimmt. Dabei behandelt es insbesondere Rechtsinhaberschaft, Durchsetzung und Insolvenzsituationen im Kontext von Open Source.

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Der nächste Abschnitt beschäftigt sich mit AGB-rechtlichen Fragen bei OSS-Lizenzen im Allgemeinen und den vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den an Vertrieb und Entwicklung beteiligten Parteien im Besonderen. Diese knapp 65 Seiten beleuchten neben gesellschaftsrechtlichen Belangen der Entwickler auch die Vertrags- und Haftungsfragen zwischen ihnen, den Abnehmern sowie den Distributoren.

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Das fünfte Kapitel diskutiert auf ca. 40 Seiten sowohl Patent- als auch Markenrecht im Kontext von Open Source, bevor sich das Buch der Thematik des Wettbewerbsrechts in Kapitel sechs widmet. Dort werden neben dem Kartellrecht lauterkeits- und vergaberechtliche Aspekte auf 15 Seiten besprochen. Die letzten 23 Seiten sind den internationalen Aspekten bei Open Spource gewidmet. Neben dem internationalen Privatrecht und der Internationalisierung der OSS-Lizenzen findet eine Rechtsvergleichung mit dem Recht der USA, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs, Österreichs und der Niederlande statt. Im Anschluss an das Kapitel sind u. a. elf der aufgeführten Lizenzen in ihrer Originalsprache angehängt.

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Inhaltliches

Wie die Autoren bereits im Vorwort angekündigt haben, werden mit der 3. Auflage Insolvenzsituationen, Lizenzkompatibilität, Haftung und Gewährleistung bei Software as a Service (SaaS) sowie Änderungen bei der Rechtsinhaberschaft, erstmals neu behandelt. Daneben finden aber auch weitere neue Aspekte wie Open Source Compliance und haftungsrechtliche Produktbeobachtungspflichten Erwähnung. Auch werden die Gesetzesänderungen seit 2006 zu Verträgen über neue Nutzungsarten (§ 31a Abs. 1 UrhG) und den entsprechenden Vergütungsansprüchen (§ 32c UrhG) berücksichtigt. Die GPLv3 konnte nun im Vergleich zur Vorauflage in ihrer heutigen Version besprochen werden. Inhaltlich wurden dabei einige Aspekte vom Aufsatz der Autoren aus GRUR 2008, S. 130 ff. übernommen. Wem es daher nur um deren Meinung zur GPLv3 geht, dem ist auch mit dem o.g. Aufsatz gut gedient. Wer sich den gesamten Kontext erschließen möchte, sollte sich hingegen das Buch weiter ansehen.

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Besonders hervorzuheben sind die neuen Ergebnisse zur Lizenzkompatibilität. Einige der Aspekte finden sich zwar im Internet. Allerdings erhalten sie mit den Autoren eine gewichtige Stimme in der deutschen Rechtsliteratur. Sie stellen einen Dreh- und Angelpunkt der erwähnten Open Source Compliance dar. Die Verfasser widmen dem ganzen Gebiet nun mehrere Seiten, während es in der Vorauflage lediglich in zwei Absätzen bei der GPLv2 und der damals noch im Entstehen befindlichen GPLv3 angesprochen wurde. Es werden daneben auch weitere wichtige OSS-Lizenzen miteinander abgeglichen wie LGPLv2.1 und v3, Apache 2.0, Massachusetts Institute of Technology License (MIT), Berkeley Software Distribution License (BSD 3-clause), MPL und CPL/EPL. Auch beschäftigen sich die Autoren mit dem Problem der Lizenzkompatibilität innerhalb der GPL – Stichwort: „any later version“. Die gefundenen Grundsätze lassen sich auch auf andere Lizenzfamilien übertragen.

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Nachdem damit ein wichtiger Abschnitt erstmals behandelt werden konnte, wäre hier im Übrigen noch eine interdisziplinäre Diskussion von Vertrags-, Urheber- und Patentrecht wünschenswert. Jaeger/Metzger stellen zutreffend dar, dass eine Lizenz zu einer anderen kompatibel ist, wenn sie ihr gegenüber keine zusätzlichen oder unbekannten Bedingungen enthält und besprechen im Weiteren auch die Durchsetzungskraft der Einschränkungsklausel „GPL Version 2 only“ bei Linux. Im Abschnitt Patentrecht wird hingegen von der RTLinux Patent License v2 berichtet, die als Zusatzlizenz zur GPLv2 die Bearbeitungsmöglichkeiten einer Linux-Weiterentwicklung auf den Anwendungsbereich eines bestimmten Patents beschränken soll. Auf diese Weise versucht der lizenzgebende Patentinhaber der Entwertung seiner weiteren Patente vorzubeugen. Für den Leser drängt sich damit die Frage auf, ob der lizenzgebende Patentinhaber, der selbst das Linux-Betriebssystem unter der GPLv2 erhalten hat, damit nicht eventuell seine eigenen Verpflichtungen als Lizenznehmer verletzt. Während man annehmen könnte, dass eine Beschränkung der Weiterentwicklungsmöglichkeiten der GPLv2 unbekannt oder gar gegenläufig sein könnte, bleibt es mit Spannung zu erwarten, wie sich die Autoren dieser Situation vielleicht in einer nächsten Auflage nähern.

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Den ungeschlagenen Klassiker des Werks bildet jedoch die Diskussion der verschiedenen Vertragsbeziehungen beim Vertrieb von OSS. Gerade sie macht auch den Wert des Buches aus. Auf knapp 30 Seiten schildern die Autoren die rechtlichen Verbindungen bei den gängigsten Arten des OSS-Erwerbs zwischen Urheber, Distributor und Nutzer: per Download, über den Bezug von Datenträgern, durch Individualanfertigung der Software und beim Vertrieb von mit Software bespielter Hardware (Embedded-Systems). Zeitgemäß wird auch das Thema der bloßen Softwarenutzung im Rahmen des Application Service Providings (ASP) bzw. Software as a Service (SaaS) angesprochen und juristisch eingeordnet. Die vielen Abbildungen machen den teils chaotischen OSS-Vertrieb für den Juristen wieder überschaubar und liefern so ein Verständnis für die damit einhergehenden Vertragsbeziehungen. Jaeger und Metzger liefern damit eine optimale Grundlage für alle weiteren Forschungs- und Beratungstätigkeiten im Bereich Open Source.

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Fazit

„Open Source Software – Rechtliche Rahmenbedingungen der Freien Software“ stellt auch in seiner 3. Auflage ein grundlegendes Standardwerk für diesen Rechtsbereich dar. Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen profitieren gleichermaßen von der besonderen Expertise der Autoren im rechtlichen Umfeld der freien Software-Entwicklung: Beide Autoren sind Mitglieder des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).

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Mit ihrem hohen Entwicklungspotential und ihrer Verbreitung bietet Open Source Software für Juristen ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. Um die sich daraus ergebenden Herausforderungen bewältigen zu können, ist es auch notwendig das grundlegende Rechtsverständnis für die Materie schon vor Beginn eines IT-Projekts bereit zu halten. Da die Folgen einer Fehlentscheidung – z. B. der Implementierung einer inkompatiblen Lizenz – sehr weitreichend sind, kann ohne entsprechende Fachkenntnis die gesamte Arbeit bzw. das Mandat bedroht sein. Im Vergleich zu den potentiellen Kosten des Rückrufs einer urheberrechtsverletzenden Software nach § 98 Abs. 2 UrhG oder der Aufgabe einer Entwicklung lohnt sich die frühe Investition in tiefgehendes Branchenwissen, um solche IT-Projekte in jedem Stadium begleiten zu können.

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Das aktuelle Buch von Jaeger/Metzger wird diesem Anspruch gerecht. Ihre Ausführungen decken alle relevanten Fachgebiete ab, sind verständlich aufbereitet und haben im Vergleich zu anderen Beiträgen noch zwei weitere Vorteile: unter den rechtlichen Publikationen zu Open Source stellt das Buch einerseits das derzeit wohl aktuellste und ausgewogenste Werk dar. Daneben liefert es dem Leser das nötige Fachwissen in Reinform und ist damit nicht der untergeordnete Teil eines insgesamt weniger spezialisierten und damit ggf. teureren Buches. Die 3. Auflage von Jaeger/Metzger – Open Source Software sollte daher auch weiterhin Teil der Handbibliothek von fachlich versierten Rechts- und Unternehmensanwälten sein.


* Ass. iur. Bernd Suchomski, LL.M. ist u.a. Autor des Buches "Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht", erschienen als Band 03 in der Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT und wird in Kürze als Rechtsanwalt in Augsburg im Bereich des IT-Rechts, insbesondere auch dem Recht der Open Source Software, tätig sein.
[1] EC Study on the: Economic impact of open source software on innovation and the competitiveness of the Information and Communication Technologies (ICT) sector in the EU, S. 19, 21: je nach Branche z.T. auch regelmäßig mehr als 70%, abrufbar unter: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/ict/files/2006-11-20-flossimpact_en.pdf (abgerufen am 01.11.2011).
[2] Da die Akku-Leistung bei Netbooks im Vordergrund steht, kommen vermehrt auf Energiesparsamkeit getrimmte OSS-Betriebssysteme zum Einsatz, z. B. Xandros (Asus): http://heise.de/-212206 (abgerufen am 01.11.2011); Ubuntu (Dell): http://heise.de/-790080 (abgerufen am 01.11.2011); Linpus (Acer): http://heise.de/-753609 (abgerufen am 01.11.2011).
[3] Z.B. Bada (Samsung) http://www.bada.com/whatisbada/index.html; Android (u.a. Motorola): http://source.android.com/source/licenses.html (abgerufen am 01.11.2011); MeeGo: https://meego.com/about (abgerufen am 01.11.2011).

Online seit: 01.11.2011
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2365
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