Rechtsprechung
OLG Celle, Urteil vom 02.09.2010 - 13 U 34/10
Abmahnung ohne Originalvollmacht - Die Zurückweisung einer Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht ist treuwidrig, wenn zugleich durch Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung das Angebot auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages angenommen wird.
BGB §§ 174 Satz 1, 177 Abs. 1, 178, 179, 242; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:*1. Enthält eine (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung nicht nur die Aufforderung, innerhalb einer bestimmten Frist eine Unterwerfungserklärung abzugeben, sondern zugleich bereits das Angebot zum Abschluss eines bestimmten Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafeversprechen, ist die Abmahnung nicht auf ein einseitiges Rechtsgeschäft gerichtet, sondern auf den Abschluss eines Unterlassungsvertrages und daher § 174 BGB nicht anwendbar (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 19.07.2007 - Az. 3 U 241/06). Dies gilt (gerade) auch dann, wenn der Abgemahnte das Angebot zum Abschluss des Unterlassungsvertrages durch Unterzeichnung und Rücksendung (hier: an den aus seiner Sicht als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Vertreter des Abgemahnten) akzeptiert, gleichwohl aber die Abmahnung unter Hinweis auf das Fehlen einer Originalvollmacht unverzüglich zurückweist.
2. Die Zurückweisung einer (wettbewerbsrechtlichen) anwaltlichen Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmachtsurkunde nach § 174 Satz 1 BGB ist als treuwidrig (§ 242 BGB) anzusehen, wenn durch Abgabe einer vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugleich die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Unterlassungsvertrages mit Vertragsstrafeversprechen (hier: gegenüber dem aus Sicht des Abgemahnten ohne Vertretungsmacht agierenden Bevollmächtigten des Abmahnenden) erklärt wird.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 17.09.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2233
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 01.04.2020 - VIII ZR 18/19, MIR 2020, Dok. 043
AdBlock Plus - Anbieten und Nutzen des Browser-Plugin "AdBlock Plus" stellt keine Urheberrechtsverletzung betreffend die aufgerufenen Websites dar
OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2023 - 5 U 20/22, MIR 2023, Dok. 066
Museumsfotografie - Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke kann (urheber-) rechtswidrig sein
Bundesgerichtshof, MIR 2018, Dok. 057
Testsiegel auf Produktabbildung - Unabhängig deren Intensität muss in einer Werbung mit einem Testsiegel eine Fundstelle des Tests deutlich erkennbar angegeben werden
BGH, Urteil vom 15.04.2021 - I ZR 134/20, MIR 2021, Dok. 042
Influencer II - § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG, § 58 Abs. 1 Satz 1 RStV und § 22 Abs. 1 Satz 1 MStV sind bereichsspezifische, spezielle Marktverhaltensregelungen für Telemedien, deren Tatbestandsmerkmal der Gegenleistung nicht für Eigenwerbung gilt
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 125/20 , MIR 2021, Dok. 073