Rechtsprechung
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - VIII ZR 268/07
Hinsendekosten - Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
BGB § 312d Abs. 1 Satz 2, § 356 Abs. 1, § 357 Abs. 1 Satz 1, § 346; Richtlinie 97/7/EG Art. 6 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2
Leitsätze:*1. § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 2 Satz 1 und § 346 Abs. 1 BGB sind richtlinienkonform dahin auszulegen, dass vom Verbraucher gezahlte Zusendekosten nach dem Widerruf eines Fernabsatzvertrages zurückzugewähren sind, dem Verbraucher gegen den Verkäufer also ein Anspruch auf Rückgewähr geleisteter Hinsendekosten zusteht. Bei Fernabsatzverträgen können dem Verbraucher die Kosten für die Hinsendung der Waren insoweit nicht (auch) für den Fall auferlegt werden, dass dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht nach §§ 355, 356 BGB Gebrauch macht. Eine anderslautende Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern im Rahmen von Fernabsatzgeschäften stellt eine Zuwiderhandlung gegen verbraucherschützende Vorschriften dar.
2. Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu tragen.
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 26.07.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2205
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 10.07.2018 - VI ZR 225/17, MIR 2018, Dok. 040
Angemessene Reaktionsfrist - Innerhalb der Dringlichkeitsfrist hat der Antragsteller dem späteren Antragsgegner eine Abmahnung zu übersenden und ihm eine angemessene Zeit zur Antwort einzuräumen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2023 - I-20 W 36/23, MIR 2023, Dok. 078
AGB-Klausel zur Fernabschaltung einer gemieteten Autobatterie für Elektrofahrzeuge durch den Vermieter unwirksam
Bundesgerichtshof, MIR 2022, Dok. 082
Vertragsdokumentengenerator - Zur Frage, ob und wann die Erstellung eines Vertragsentwurfs mithilfe eines digitalen Rechtsdokumentengenerators eine Rechtsdienstleistung in einer konkreten Angelegenheit ist (smartlaw)
BGH, Urteil vom 09.09.2021 - I ZR 113/20, MIR 2021, Dok. 077
Stoffmaske als Medizinprodukt? - Großhändler muss beim Vertrieb einer bedruckten "Alltagsmaske" in Form einer "textilen Mund-Nasen-Bedeckung" nicht klarstellen, dass es sich nicht um ein Medizinprodukt handelt
Oberlandesgericht Hamm, MIR 2020, Dok. 097