Rechtsprechung
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.02.2010 - 6 U 236/09
Don´t call it Schnitzel! - Zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz für eine Warenform (hier: "Formfleischstück").
UWG § 4 Nr. 9a; MarkenG § 3 Abs. 2 Nr. 2
Leitsätze:*1. Eine erstmals umgesetzte - keinem Sonderrechtschutz unterliegende - Produktidee
(hier: paniertes Formfleisch zur Zubereitung in einem handelsüblichen Toaster) ist als solche einem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz von vorneherein entzogen.
2. Von einer Nachahmung von Waren kann nur dann die Gefahr einer vermeidbaren Herkunftstäuschung im Sinne von § 4 Nr. 9a UWG ausgehen, wenn keine zumutbare Abweichungen der Warengestaltung zur Verfügung stehen um für eine Unterscheidbarkeit der sich gegenüberstehenden Produkte zu sorgen. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Grundform sowie die Abmessungen einer Ware durch den vorgesehenen Verwendungszweck vorgegeben sind.
3. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Herkunftstäuschung im Sinne von § 4 Nr. 9a UWG vermeidbar ist, sind auch markenrechtliche Überlegungen zu berücksichtigen. Insoweit kann die fehlende Markenfähigkeit einer Warenform (hier: nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) auch bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung nicht außer Acht gelassen werden. Scheidet Markenschutz von vorneherein aus, kommt ein ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz nach § 4 Nr. 9a UWG nur in Betracht, wenn besondere Unlauterkeitsumstände hinzutreten
(hier: verneint).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 21.07.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2202
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 22.03.2018 - I ZR 25/17, MIR 2018, Dok. 035
AIDA Kussmund - Die Panoramafreiheit erstreckt sich auch auf nicht ortsfeste Kunstwerke
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 019
MeinPaket.de II - Zur Frage, welche Informationen der Unternehmer bei einer Aufforderung zum Kauf im Rahmen einer Zeitungsanzeige erteilen muss
BGH, Urteil vom 14.09.2017 - I ZR 231/14, MIR 2017, Dok. 047
Unangemessene Benachteiligung - Befristung der Gültigkeitsdauer "Mobiler Briefmarken" auf 14 Tage unwirksam
Oberlandesgericht Köln, MIR 2023, Dok. 045
Indizielle Bedeutung - Bei der Streitwertfestsetzung für lauterkeitsrechtliche Unterlassungsansprüche kann der Streitwertangabe in der Klageschrift eine indizielle Bedeutung zukommen; insbesondere wenn auch für den Kläger ein Prozessrisiko besteht
OLG Celle, Beschluss vom 07.03.2023 - 13 W 3/23, MIR 2023, Dok. 028