Rechtsprechung
Hanseatisches OLG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 88/09
Ungeschwärzte Urteilsveröffentlichung - Die nicht anonymisierte Wiedergabe der Verfahrensbeteiligten in einer Urteilsveröffentlichung stellt nicht ohne Weiteres eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar.
BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1
Leitsätze:*1. Die nicht anonymisierte Wiedergabe der Verfahrensbeteiligten in einer Urteilsveröffentlichung stellt sich nicht ohne Weiteres als eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar, wenn es sich bei einer solchen Veröffentlichung um die zutreffende Wiedergabe und Offenlegung eines Vorgangs aus der (beruflichen) Sozialphäre des Betroffenen handelt, mit der keine Daten aus
dem Privatleben des Betroffenen preisgegeben werden.
2. Hat der Betroffene selbst durch sein Verhalten seine berufliche Tätigkeit (hier: als Rechtsanwalt und bekannter "Abmahnanwalt") in die
Öffentlichkeit getragen, muss er es hinnehmen, wenn Beiträge veröffentlicht werden, aus denen sich weitere Aspekte hierzu ergeben.
Derartige Veröffentlichungen liefern einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und genießen den Schutz von Art. 5 Abs. 1 GG.
Insoweit kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem geschützten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegen.
Ein besonderer Dank für den Hinweis auf die Entscheidung gilt Herrn RA Thorsten Feldmann, Berlin ( www.jbb.de ).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 26.02.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2134
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
OLG Köln, Urteil vom 03.12.2021 - 6 U 62/21, MIR 2022, Dok. 023
Koch Media - Deckelung des Gegenstandswerts nach § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG auf EUR 1000,00 mit Unionsrecht vereinbar
EuGH, Urteil vom 28.04.2022 - C-559/20, MIR 2022, Dok. 039
Filesharing - Sekundäre Darlegungslast kann die namentliche Benennung des Familienmitglieds umfassen, das die Rechtsverletzung begangen hat
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 015
Prozessuale Waffengleichheit im Wettbewerbsrecht!? - Die Maßstäbe zur Handhabung der prozessualen Waffengleichheit und des rechtlichen Gehörs im einstweiligen Verfügungsverfahren gelten im Grundsatz auch im Lauterkeitsrecht.
BVerfG, Beschluss vom 27.07.2020 - 1 BvR 1379/20, MIR 2020, Dok. 065
Vorwerk - Täuschung über die Identität des Anbieters eines Produkts ohne Herkunftstäuschung und Anbieterkreis eines Online-Marktplatzes als wesentliches Dienstleistungsmerkmal
BGH, Urteil vom 15.10.2020 - I ZR 210/18, MIR 2020, Dok. 083