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Rechtsprechung



Hanseatisches OLG, Urteil vom 16.02.2010 - 7 U 88/09

Ungeschwärzte Urteilsveröffentlichung - Die nicht anonymisierte Wiedergabe der Verfahrensbeteiligten in einer Urteilsveröffentlichung stellt nicht ohne Weiteres eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar.

BGB §§ 823 Abs. 1, 1004; GG Art. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1

Leitsätze:*

1. Die nicht anonymisierte Wiedergabe der Verfahrensbeteiligten in einer Urteilsveröffentlichung stellt sich nicht ohne Weiteres als eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen dar, wenn es sich bei einer solchen Veröffentlichung um die zutreffende Wiedergabe und Offenlegung eines Vorgangs aus der (beruflichen) Sozialphäre des Betroffenen handelt, mit der keine Daten aus dem Privatleben des Betroffenen preisgegeben werden.

2. Hat der Betroffene selbst durch sein Verhalten seine berufliche Tätigkeit (hier: als Rechtsanwalt und bekannter "Abmahnanwalt") in die Öffentlichkeit getragen, muss er es hinnehmen, wenn Beiträge veröffentlicht werden, aus denen sich weitere Aspekte hierzu ergeben. Derartige Veröffentlichungen liefern einen Beitrag zur öffentlichen Diskussion und genießen den Schutz von Art. 5 Abs. 1 GG. Insoweit kann das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegenüber dem geschützten Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegen.

MIR 2010, Dok. 035


Anm. der Redaktion: Auf Berufung des beklagten Webhosters wurde die Entscheidung der Vorinstanz (LG Hamburg, Urteil vom Az. 31.7.2009 - Az. 325 O 85/09) nicht bestätigt und die Klage des betroffenen Rechtsanwalts abgewiesen.
Ein besonderer Dank für den Hinweis auf die Entscheidung gilt Herrn RA Thorsten Feldmann, Berlin ( www.jbb.de ).
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 26.02.2010
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/2134

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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