BGH, Urteil vom 16.07.2009 - I ZR 140/07
Versandkosten bei Froogle - Bei der Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine genügt es nicht, wenn die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 5a Abs. 3 Nr. 3; PAngV § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6
Leitsätze:
1. Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden
Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden, die mit dem Anklicken der Warenabbildung
oder des Produktnamens erreicht werden kann.
2. Die Werbung für Waren in der Preisvergleichsliste einer Preissuchmaschine (hier: Froogle) stellt eine Werbung unter Angabe von Preisen
zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages dar. In einer solchen Werbung sind gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV auch die anfallenden
Versandkosten in einer den Erfordernissen des § 1 Abs. 6 PAngV entsprechenden Weise anzugeben.
3. Im Rahmen von Preisvergleichslisten erwartet der Verbraucher bereits die Angabe des Endpreises sowie aller zusätzlichen Kosten, insbesondere
der Versandkosten. Er rechnet nicht damit, dass der in einer Preisvergleichsliste angegebene Preis noch unvollständig ist und
näheres nur etwa über die Internetseite des konkreten Anbieters zu erfahren ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 04.10.2007 - I ZR 143/04,
MIR 2007, Dok. 412 - Versandkosten).
Nach der Lebenserfahrung trifft der Verbraucher mit Hilfe von Preisvergleichslisten bereits eine gewisse Vorauswahl und dies naturgemäß auch
zugunsten der preislich günstigsten Angebote. Wird der Verbraucher erst hiernach auf zusätzliche Versandkosten hingewiesen,
ist die für den Kaufentschluss wichtige Vorauswahl bereits getroffen.
4. Bei den Versandkosten handelt es sich um wesentliche Merkmale des beworbenen Produkts, auf die bei Angeboten oder bei einer Werbung unter
Angabe von Preisen zum Abschluss von Fernabsatzverträgen hingewiesen werden muss (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 UWG).
5. Die Nichtangabe von Versandkosten in Preisvergleichlisten einer Preissuchmaschine beeinträchtigt den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und
der Verbraucher mehr als nur unerheblich (§ 3 UWG a.F.) bzw. ist geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern
spürbar zu beeinträchtigen (§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UWG n.F.). Die Nichtberücksichtigung der Versandkosten führt dazu, dass das betreffende Angebot
in der Günstigkeitshierarchie der Preissuchmaschine weiter oben erscheint. Bereits hierdurch wird der Nutzer verleitet sich näher mit dem - günstigeren -
Angeboten zu befassen (Anlockeffekt).
6. Soweit es bei Verstößen im Rahmen des § 4 Nr. 11 UWG regelmäßig um Gesetzesverstöße geht, für die in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen andere
- als wettbewerbsrechtliche - Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen sind, führen solche anderweitigen Sanktionsmöglichkeiten nicht zum Wegfall
der Spürbarkeit des Verstoßes i.S.v. § 3 UWG n.F. (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.2000 - Az. I ZR 210/98 - Immobilienpreisangaben; BGH, Urteil vom 05.07.2001 -
Az. I ZR 104/99 - Fernflugpreise).
MIR 2010, Dok. 009
Anm. der Redaktion: Leitsatz 1 ist der amtliche Leitsatz des Gericht.
Download: Volltext der Entscheidung als PDF
Twitter: Diesen Artikel "twittern"
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 15.01.2010
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/2108
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2108
Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...
Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03 - Anzeige -
BGH, Urteil vom 09.06.2011 - Az. I ZR 17/10
Computer-Bild - Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts (hier: bei Zeitschriftenabonnements).
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - Az. I ZR 46/09
Verbotsantrag bei Telefonwerbung - Zum Umfang des Unterlassungsanspruchs und zur Bestimmtheit eines Verbotsantrags wegen unverlangter Telefonwerbung.
KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011 - Az. 19 U 109/10
Verpflichtung einer Werbeagentur zur Markenrecherche? - Zur Frage, wann und inwieweit eine mit der Erstellung eines Logos beauftragte Werbeagentur zu einer markenrechtlichen Prüfung oder zur Aufklärung über deren Nichterbringung verpflichtet sein kann.
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - Az. VII ZR 111/10
Kündigung eines Internet-System-Vertrags - Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Az. I ZR 191/08
AnyDVD - In einem der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Internet-Beitrag enthaltene Links, die einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, können ebenfalls von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst sein.
Druckversion 

