Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
- Anzeigen -



Artikel drucken Druckversion

BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 148/07

90% Preisnachlass wegen Räumung - Die Nichtangabe der Dauer eines tatsächlich von vornherein befristeten Räumungsverkaufs stellt eine Verletzung der Informationspflichten des § 4 Nr. 4 UWG dar, die den Wettbewerb spürbar beeinträchtigen kann.

UWG §§ 3, 4 Nr. 4 UWG


Leitsätze:

1. Bei der Ankündigung eines Preisnachlasses von bis zu 90% wegen Räumung handelt es sich um eine Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG.

2. Eine Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG braucht zeitlich nicht begrenzt zu sein (BGH, Urteil vom 11.09.2008 - Az. I ZR 120/06, MIR 2008, Dok. 318 - Räumungsfinale). Steht das Ende einer Verkaufsförderungsmaßnahme (hier: Räumungsverkauf) allerdings von vornherein fest, muss dieser (Beendigungs-) Zeitpunkt angegeben werden. Das Transparenzgebot des § 4 Nr. 4 UWG gilt hierbei bereits für die Werbung für eine Verkaufsaktion, setzt also kein Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Sinne der Preisangabenverordnung voraus.

3. Die Werbewirkung, die von der Nichtangabe der Dauer eines tatsächlich befristeten Räumungsverkaufs ausgeht, kann als erheblich einzustufen sein, mit der Folge, dass die darin liegende Verletzung der Informationspflichten des § 4 Nr. 4 UWG den Wettbewerb spürbar (§ 3 Abs. 1 UWG) beeinträchtigt. Für die Beurteilung dieser Frage sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2006, 57; OLG Naumburg GRUR-RR 2007, 159), so auch der Umfang der beanstandeten Werbung.

MIR 2009, Dok. 225


Anm. der Redaktion: Vgl. zur Thematik auch BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Az. I ZR 66/07, MIR 2009, Dok. 216 - Räumungsverkauf wegen Umbau und BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Az. I ZR 68/07, MIR 2009, Dok. 209 - Totalausverkauf.


Download: Volltext der Entscheidung als PDF Twitter: Diesen Artikel "twittern"

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 01.11.2009
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/2067
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2067


Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...

Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03
- Anzeige -

BGH, Urteil vom 14.04.2011 - Az. I ZR 133/09
Werbung mit Garantie - Unter den Begriff der Garantieerklärung im Sinne des § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB fällt nicht die Werbung, mit der eine Garantie im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten noch nicht rechtsverbindlich versprochen wird, sondern die den Verbraucher lediglich zur Bestellung auffordert.

OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2011 - Az. I-4 U 160/10
Praxis für medizinische Fußpflege - Zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Verwendung der Bezeichnung "Praxis für medizinische Fußpflege" durch Nicht-Podologen.

AG Flensburg, Urteil vom 31.03.2011 - Az. 64 C 4/11
Ausräumung der Wiederholungsgefahr bei unverlangter E-Mail-Werbung - Zu den Anforderungen an eine die Wiederholungsgefahr ausräumende strafbewehrte Unterlassungserklärung, zur Reichweite des Unterlassungsanspruchs und zum Schadenersatz bei unverlangter E-Mail-Werbung.

BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Az. I ZR 212/08
Mega-Kasten-Gewinnspiel - Anwaltshaftung wegen fehlerhafter marken- und wettbewerbsrechtlicher Beratung und Mitverschulden des Mandanten.

Bundesgerichtshof
Verbrauchsgüterkauf kann auch bei branchenfremden Nebengeschäften einer GmbH vorliegen.


Rechtsprechung | Urteilsanmerkungen | Aufsätze | Kurze Beiträge | Kurz notiert | Rezensionen | nach oben
Inhaltsübersicht
Editorial
Rechtsprechung
Urteilsanmerkungen
Aufsätze
Kurze Beiträge
Kurz notiert
Buchvorstellungen

Das MIR Archiv

MIR bei twitter Symbol twitter
MIR bei facebook Symbol facebook



Dok. - 006  -  8. Jahrgang
  02  2012
29.01.2012 - ISSN 1861-9754


Schriftenreihe MIR
Übersicht/Bände


Service & Infos
MIR Newsletter
MIR rss-Feed rss_pic
Links

Herausgeber
Mediadaten/Werbung
Datenschutz
Impressum

MIR Gesamtlisten