Rechtsprechung
BGH
Urteil vom 23.06.2005 - Az. I ZR 263/02 - ("Catwalk", GeschmMG § 38 Abs. 1 Satz 2; GeschmMG a.F. §§ 14, 14a; BGB § 251 Abs. 1; § 287 Abs.1 ZPO)
Leitsätze (amtl.)
Der Inhaber eines Geschmacksmusterrechts kann bereits für das Anbieten eines
rechtsverletzenden Gegenstands (hier: einer Damenarmbanduhr im Katalog
eines Versandhandelsunternehmens) einen nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie
zu berechnenden Schadensersatz verlangen.
Zu den bei der Bemessung einer entsprechenden Lizenz zu berücksichtigenden
Umständen (§ 287 I ZPO).
MIR 2005, Dok. 012
Die Entscheidung steht im Volltext unter http://www.bundesgerichtshof.de/index.php?entscheidungen/entscheidungen (Suchtext = Az.) zur Verfügung.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 10.12.2005
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/201
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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