MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2008 - 12 O 393/07

Kein Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnung ohne Originalvollmacht? - Eine Abmahnung, der im Vertretungsfall keine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist, ist wirkungslos, wenn der Abgemahnte die Erklärung des (anwaltlichen) Vertreters wegen der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückweist.

UWG § 12 Abs. 1 Satz 2; UrhG § 97 Abs. 1; BGB §§ 174, 670, 677, 683 Satz 1

Leitsätze:*

1. Eine Abmahnung, der im Vertretungsfall keine Vollmachtsurkunde im Original beigefügt ist, ist wirkungslos, wenn der Abgemahnte die Erklärung des (anwaltlichen) Vertreters wegen der Nichtvorlage der Vollmachtsurkunde unverzüglich zurückweist (§ 174 BGB analog).

2. Die (wettbewerbsrechtliche) Abmahnung ist eine einseitige rechtsgeschäftliche Handlung, auf die § 174 ZPO entsprechende Anwendung findet (vgl. insbesondere: OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2006, Az. I-20 U 22/06 = MIR 2007, Dok. 331; vgl. zuvor entsprechend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2000, GRUR-RR 2001, 286; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.1989, NJWE-WettbR 1999, 263; a.A. OLG Köln, BRP 1985, 360, 361).

3. Voraussetzung für einen (Kosten-) Erstattungsanspruch des Abmahnenden ist, dass die Abmahnung nach Form und Inhalt berechtigt war. Die Kosten einer (begründeten) anwaltlichen Abmahnung sind nur dann zu ersetzen, wenn diese im Rahmen des Schadenersatzanspruches aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG als Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung anzusehen sind oder es sich gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bzw. nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag um erforderliche Aufwendungen handelt.

MIR 2008, Dok. 365


Anm. der Redaktion: Ein besonderer Dank für die Übersendung der Entscheidung gilt Herrn RA Andreas Grootz, Düsseldorf (www.stroemer.de).
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 20.12.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1834

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige