Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
- Anzeigen -



Artikel drucken Druckversion

LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.09.2008 - 2-06 O 534/08

Gewerbliches Ausmaß bei einem aktuellen Musikalbum - Für das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" in § 101 Abs. 1 UrhG ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen.

UrhG §§ 16, 17, 19a, 101 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 9; FGG § 15


Leitsätze:

1. Eine Drittauskunft i.S.v. § 101 Abs. 9 UrhG setzt voraus, dass auch die Verletzungshandlung in einem gewerblichen Ausmaß (§ 101 Abs. 1 UrhG) erfolgte.

2. Für das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" in § 101 Abs. 1 UrhG ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen. Soweit damit allein die Schwere der Rechtsverletzung ausreicht, kann dies insbesondere der Fall sein, wenn besonders umfangreiche Dateien, wie etwa ein vollständiges Musikalbum, vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in Deutschland im Internet zugänglich gemacht werden (hier: bejaht).

3. Für die Auslegung des Begriffes der Niederlassung in § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG ist - in Anlehnung an die zu § 21 ZPO entwickelten Grundsätzen - entscheidend, ob der/die Beteiligte eine selbständige Niederlassung im Gerichtsbezirk unterhält. Selbständigkeit liegt vor, wenn von der Neiderlassung aufgrund berechtigter eigener Entscheidung unmittelbar Geschäfte abgeschlossen werden, wobei weder die Rechtsfähigkeit der Niederlassung noch deren Eintragung im Handelsregister zwingende Voraussetzung ist. Entscheiden ist der vom Stammhaus zurechenbar veranlasste Rechtschein (hier: aufgrund eines Telefonbucheintrags).

MIR 2008, Dok. 298


Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde eingesandt von Rechtsanwalt Mirko Brüß, Hamburg (www.raschlegal.de).


Download: Volltext der Entscheidung als PDF Twitter: Diesen Artikel "twittern"

Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 05.10.2008
Short-Link zum Dokument: http://miur.de/1767
Permanenter Link zum Dokument: http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1767


Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten...

Neuerscheinung zu Patentrecht & Open Source Software:
"Proprietäres Patentrecht beim Einsatz von Open Source Software - Eine rechtliche Analyse aus unternehmerischer Sicht"
von Bernd Suchomski, Schriftenreihe MEDIEN INTERNET und RECHT Band 03
- Anzeige -

BGH, Urteil vom 17.12.2010 - Az. V ZR 44/10
Fotos preußischer Schlösser und Gärten - Der Betreiber einer Internetplattform ist für eine Beeinträchtigung des Grundstückseigentums durch die ungenehmigte Verwertung von Fotos des Grundstücks auf seiner Plattform nur bei erkennbaren Eigentumsverletzungen als Störer verantwortlich.

BGH, vom 07.07.2011 - Az. I ZR 173/09
10% Geburtstags-Rabatt - Irreführende Werbung bei nachträglicher Verlängerung eines zeitlich befristeten Jubiläumsverkaufs.

KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2011 - Az. 5 W 274/10
Heilung von Zustellungsmängeln bei der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung - Erfolgt die Zustellung einer einstweiligen Verfügung entgegen § 172 ZPO nicht an den Verfahrensbevollmächtigten, kann ein solcher Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt werden, wenn dem Verfahrensbevollmächtigten innerhalb der Vollziehungsfrist eine Kopie per E-Mail zugeht.

Bundesgerichtshof
eBay-Mitglied haftet nicht ohne Weiteres vertraglich bei unbefugter Verwendung seines eBay-Mitgliedskontos.

OLG Celle, Urteil vom 24.02.2011 - Az. 13 U 172/10
Werbung mit Testurteilen - Die Angaben über Testurteile in einer Werbung müssen leicht und eindeutig nachprüfbar sein. Erforderlich ist die leichte Auffindbarkeit einer deutlich lesbaren Fundstellenangabe.


Rechtsprechung | Urteilsanmerkungen | Aufsätze | Kurze Beiträge | Kurz notiert | Rezensionen | nach oben
Inhaltsübersicht
Editorial
Rechtsprechung
Urteilsanmerkungen
Aufsätze
Kurze Beiträge
Kurz notiert
Buchvorstellungen

Das MIR Archiv

MIR bei twitter Symbol twitter
MIR bei facebook Symbol facebook



Dok. - 006  -  8. Jahrgang
  02  2012
29.01.2012 - ISSN 1861-9754


Schriftenreihe MIR
Übersicht/Bände


Service & Infos
MIR Newsletter
MIR rss-Feed rss_pic
Links

Herausgeber
Mediadaten/Werbung
Datenschutz
Impressum

MIR Gesamtlisten