Rechtsprechung
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 18.09.2008 - 2-06 O 534/08
Gewerbliches Ausmaß bei einem aktuellen Musikalbum - Für das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" in § 101 Abs. 1 UrhG ist nicht nur die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen.
UrhG §§ 16, 17, 19a, 101 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 9; FGG § 15
Leitsätze:*1. Eine Drittauskunft i.S.v. § 101 Abs. 9 UrhG setzt voraus, dass auch die Verletzungshandlung in einem
gewerblichen Ausmaß (§ 101 Abs. 1 UrhG) erfolgte.
2. Für das Merkmal des "gewerblichen Ausmaßes" in § 101 Abs. 1 UrhG ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur
die Anzahl der Rechtsverletzungen entscheidend, sondern auch die Schwere der Rechtsverletzungen. Soweit damit allein
die Schwere der Rechtsverletzung ausreicht, kann dies insbesondere der Fall sein, wenn besonders umfangreiche Dateien,
wie etwa ein vollständiges Musikalbum, vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in Deutschland im Internet
zugänglich gemacht werden (hier: bejaht).
3. Für die Auslegung des Begriffes der Niederlassung in § 101 Abs. 9 Satz 2 UrhG ist - in Anlehnung an die zu § 21 ZPO entwickelten
Grundsätzen - entscheidend, ob der/die Beteiligte eine selbständige Niederlassung im Gerichtsbezirk unterhält.
Selbständigkeit liegt vor, wenn von der Neiderlassung aufgrund berechtigter eigener Entscheidung unmittelbar Geschäfte
abgeschlossen werden, wobei weder die Rechtsfähigkeit der Niederlassung noch deren Eintragung im Handelsregister zwingende
Voraussetzung ist. Entscheiden ist der vom Stammhaus zurechenbar veranlasste Rechtschein (hier: aufgrund eines Telefonbucheintrags).
Bearbeiter: RA Thomas Gramespacher
Online seit: 05.10.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1767
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Landgericht München I, MIR 2022, Dok. 075
Adventsrabatt - eBay-Rabattaktion beim Kauf von Büchern bei Buchhändlern, die über eBay vertreiben, verstieß nicht gegen die Buchpreisbindung
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 022
Fehlende Impressumsangaben - Greift eine Abmahnung unterschiedliche Aspekte einer Wettbewerbshandlung auf, kann sie in vollem Umfang berechtigt sein, wenn nur einer der in der Abmahnung genannten Verstöße vorliegt
BGH, Hinweisbeschluss vom 21.11.2018 - I ZR 51/18, MIR 2019, Dok. 014
Follower-Anzahl - Zur Streitwertbestimmung bei einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Äußerung auf Instagram
KG Berlin, Beschluss vom 08.09.2020 - 5 W 1023/20, MIR 2021, Dok. 052
DB Navigator App - Suchfunktion "Schnellste Verbindung anzeigen" irreführend
Oberlandesgericht Frankfurt a.M., MIR 2023, Dok. 065