Rechtsprechung
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007 - 52 O 67/07
"Gewinnspiel-Eintragungsservice" - Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
UWG §§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 3; BGB §§ 1004, 823
Leitsätze:*1. Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist
insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt,
ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt.
2. Eine Einwilligung in Werbung muss grundsätzlich für den konkreten Fall erteilt sein. Eine
Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist unwirksam.
3. Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates (hier: unzulässige E-Mail-Werbung), da diese als Beauftragte i.S.d. § 8 Abs. 2 UWG handeln.
Bei Affiliates ist grundsätzlich die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers zu bejahen, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb,
der schließlich ihm zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könnte. Ob eine derartige
Sichtweise etwaig "das Aus" des Affiliate-Marketings bedeuten kann, ist unerheblich und rechfertigt
jedenfalls kein anderes, rechtliches Ergebnis (vgl. OLG Köln, Urteil vom 24.05.2006, Az. 6 U 200/05;
LG Berlin, MMR 2006, 118f.).
Bearbeiter: Ass. iur. Thomas Gramespacher
Online seit: 18.01.2008
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1479
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
BGH, Urteil vom 19.04.2018 - I ZR 244/16, MIR 2018, Dok. 032
Rückrufsystem II - Kontaktmöglichkeiten und Rückrufservice von Amazon genügen den Informationspflichten gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 4 Abs. 1 EGBGB
BGH, Urteil vom 19.12.2019 - I ZR 163/16, MIR 2020, Dok. 035
Kaffeekapseln - Bei dem Angebot von Kaffeekapseln muss auch den Grundpreis für das in den Kapseln enthaltene Kaffeepulver angegeben werden
BGH, Urteil vom 28.03.2019 - I ZR 85/18, MIR 2019, Dok. 016
Zentrum fürs Hören und Sehen - Keine Irreführung durch Verwendung des Begriffs "Zentrum" in einer Geschäftsbezeichnung
OLG Celle, Urteil vom 19.12.2023 - 13 U 26/23, MIR 2023, Dok. 023
Kein Schadenersatz bei markenrechtswidriger Verwendung des ÖKO-TEST Labels - Verzichtet der Inhaber eines Schutzrechts auf dessen monetäre Verwertung, entsteht ihm durch dessen rechtswidrige Nutzung kein Schaden
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2020 - I-20 U 152/16, MIR 2020, Dok. 099