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Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv

Internet-Kostenfallen: vzbv mahnt my-adventskalender.de ab - Online Service Ltd. vor dem LG Hanau auf Unterlassung diverser Angebote verurteilt


LG Hanau, Urteil vom 07.12.2007, Az. 9 O 870/07 (nicht rechtskräftig - Veröffentlichung in MIR folgt)

MIR 2007, Dok. 422, Rz. 1


1
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiberin des Online-Portals my-adventskalender.de abgemahnt. Die angebliche Chance auf 2664 Gewinne lässt sich das Unternehmen mit 59,-Euro vergüten. Die Preisangabe ist jedoch im Kleingedruckten versteckt und kann daher leicht übersehen werden. Die Betreiberin der Seite, die Online Service Ltd., wurde am 07.12.2007 vom Landgericht Hanau wegen vier ähnlich gestalteter Angebote zur Unterlassung verurteilt.

Urteil: Unterlassung der Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de

Das ergangene Urteil (LG Hanau, 07.12.2007 - Az. 9 O 870/07 - Veröffentlichung in MIR folgt) betrifft die Angebote lebenstest.de, iqfieber.de, berufs-wahl.de und online-flirten.de. Für diese Dienste können sich Interessenten auf der jeweiligen Seite unkompliziert durch Eintragen der persönlichen Daten in eine Maske anmelden. Wie bei Kostenfallen "üblich" findet sich ein Hinweis auf die Kostenpflicht stets erst am unteren Ende der Anmeldeseite innerhalb eines Fließtextes sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Folge: Viele Teilnehmer erfahren von der Kostenpflichtigkeit des Angebots erst dann, wenn sie die Rechnung bekommen. Diese Gestaltung der Angebote, die der vzbv angegriffen hatte, wurde nun durch das LG Hanau per Urteil untersagt.

Abmahnung: my-adventskalender.de

Die neueste Abzock-Seite der Online Sevice Ltd. findet sich unter my-adventskalender.de. Hier versucht die Anbieterin, die Verbraucher mit der täglichen Chance auf eine Vielzahl von Gewinnen (angeblich 2664) in die Falle zu locken. Dass die Teilnahme 59 Euro kosten soll, ergibt sich wiederum - wie "gewohnt" - nur aus dem Kleingedruckten. Der vzbv hat die Betreiberin auch hinsichtlich dieses Angebots zur Unterlassung aufgefordert und sieht sich in seinem Vorgehen durch das heutige Urteil bestätigt.

Warnung der Verbraucherzentralen: Abzocke durch Wachsamkeit vermeiden!

Damit die erhoffte Bescherung nicht zur bösen Überraschung wird warnen die Verbraucherzentralen ausdrücklich vor den Auswirkungen einer vorschnellen Anmeldung. "Um Abzocke im Internet wirksam verfolgen zu können, sind wir auf die Wachsamkeit der Verbraucher angewiesen", ruft vzbv-Vorstand Gerd Billen die Verbraucher auf, durch Hinweise an die Verbraucherzentralen aktiv zur Verfolgung beizutragen.

Aktuelle Kostenfallen im Überblick

Eine Liste mit Kostenfallen im Internet stellt der vzbv zur Verfügung. ::Download hier (Aktualität und Vollständigkeit ohne Gewähr)

(tg) - PM des vzbv vom 7.12.2007


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Online seit: 08.12.2007
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