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Rechtsprechung



OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.11.2006 - 6 W 203/06

"eBay via WAP" - Die Einblendung der erforderlichen Verbraucherinformationen mittels externer Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn deren Einblendung nicht erfolgt, da über WAP zugegriffen wird.

UWG §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 3; BGB § 312c Abs. 1

Leitsätze:*

1. Die Einblendung der nach § 312c Abs. 1 BGB erforderlichen Verbraucherinformationen gemäß § 1 I BGB-InfoV auf einer externen Grafikdatei wird den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn deren Einblendung aus technischen Gründen nicht erfolgt, da auf das betreffende Angebot (hier: ein eBay-Angebot) über WAP zugegriffen wird.

2. Die Nutzung eines Onlineangebots über das mobile Internetprotokol "WAP" kann in diesem Zusammenhang insbesondere auch dann nicht vernachlässigt werden, wenn der Anbieter ausdrücklich für das entsprechende WAP-Angebot seines Dienstes wirbt.

3. Im Rahmen der Onlineauktionsplattform "eBay" spricht hierfür zudem, dass nach den "eBay-Grundsätzen" vertragsrelevante Informationen ausschließlich auf den - auch über WAP in vollständiger Form übermittelten - eBay-Webseiten und nicht über externe Quellen zur Verfügung gestellt werden müssen.

MIR 2007, Dok. 393


Anm. der Redaktion: Die bereits etwas zurückliegende Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. verdeutlicht, dass sich neben den - eigentlich - grundlegenden rechtlichen Fragestellungen im Online-Bereich (hier im Bereich der Informationspflichten im Onlinehandel) praktisch stetig neue Konstellationen ergeben und die technische Entwicklung auch in Zukunft "Nahrung" für die Erschließung neuer - bzw. bis dato unbedachter - Problematiken sein wird.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 09.11.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1418

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

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