MIR-Newsletter

Der MIR-Newsletter informiert Sie regelmäßig über neue Inhalte in MEDIEN INTERNET und RECHT!

Schließen Abonnieren
MIR-Logo mobil

Logo MEDIEN INTERNET und RECHT
Logo MEDIEN INTERNET und RECHT

Rechtsprechung



OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.09.2007 - 15 U 226/06

Kosten der Hinsendung - Im Fall des (vollständigen) Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts hat der Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten.

BGB §§ 312d Abs. 1 Satz 2, §§ 346, 356 Abs. 1, 357; Richtlinie 97/7/EG vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (FernabsatzRL); UKlaG § 2 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze:*

1. Aus §§ 312d Abs. 1 Satz 2, 356 Abs. 1, 357 Abs. 1 Satz 1, 346 BGB ergibt sich bei richtlinienkonformer Auslegung im Fall des (vollständigen) Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts ein Anspruch des Verbrauchers auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten.

2. Die Versandkosten der Hinsendung, die dem Unternehmer angefallen sind, sind insbesondere nicht Teil einer in § 346 Abs. 1 BGB normierten Rückgewährpflicht. Bei den Kosten der Hinsendung handelt es sich nicht um Vertragskosten.

3. Verbraucherschutzgesetz im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG sind neben den ausdrücklich in Absatz 2 genannten Normen solche Gesetze, deren eigentlicher Schutzzweck der Verbraucherschutz darstellt, auch wenn sie daneben anderen Zwecken dienen. Nicht ausreichend ist, wenn der Verbraucherschutz nur eine eher zufällige Neben-wirkung ist oder ihm lediglich untergeordnete Bedeutung zukommt. Sowohl bei § 312d BGB als auch bei §§ 356 und 357 BGB handelt es sich insoweit um verbraucherschützende Normen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 UKlaG.

MIR 2007, Dok. 368


Anm. der Redaktion: Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitfrage zugelassen.
Download: Entscheidungsvolltext PDF

Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 10.10.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1393

*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.

// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
dejure.org StellenmarktAnzeige