Rechtsprechung
LG Hamburg, Urteil vom 24.08.2007 - 308 O 245/07
Störerhaftung ohne Kenntnis? - Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen durch Dritte zu treffen.
BGB §§ 823, 1004, TMG § 10
Leitsätze:*1. Zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers für fremde Rechtsverletzungen.
2. Die Ermöglichung der öffentlichen Zugänglichmachung von Fotografien (Lichtbilder i.S.d. § 72 UrhG) über ein
Internetforum durch Dritte birgt die keinesfalls unwahrscheinliche Möglichkeit, dass von den Dritten
(Urheber-) Rechtsverletzungen begangen werden. Das löst Prüf- und gegebenenfalls Handlungspflichten aus,
um der Möglichkeit solcher Rechtsverletzungen vorzubeugen.
3. Der Internet-Forenbetreiber ist rechtlich wie tatsächlich in die Lage versetzt, - auch vor bzw. unabhängig von einer kenntnisbegründenden Abmahnung des Verletzten - wirksame Maßnahmen zur Verhinderung
von Rechtverletzungen durch Dritte (Forenteilnehmer) zu treffen.
Ein besonderer Dank für die Mitteilung der Entscheidung gilt Herrn RA Sascha Kremer (www.kremer-legal.com), Mönchengladbach.
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 10.09.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1360
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
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