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LG Leipzig, Beschluss vom 27.06.2007 - 05 HK O 2050/07

Rückgaberecht & eBay - Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nach § 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht vor Vertragsschluss - da nicht in Textform - möglich.

BGB §§ 126b, 307, 312b, 312c Abs. 1, 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, §§ 356, 357 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, §§ 474 Abs. 2, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB; PangVO §§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; UWG §§ 3, 8 und 4 Nr. 11, §§ 12 Abs. 2, 14; ZPO §§ 3, 91, 935, 940, 944


Leitsätze:

1. Es ist zwar möglich, durch eine nachträgliche Belehrung in Textform über ein Rückgaberecht (§ 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB) wirksam das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzten, wobei dann allerdings davon auszugehen ist, dass bis dahin es bei dem Widerrufsrecht verbleibt. Jedenfalls kann nicht zugleich über ein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht belehrt werden.

2. Das gilt jedenfalls dann, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass das Rückgaberecht das Widerrufsrecht erst bzw. – unter den sonstigen Voraussetzungen des § 356 BGB – allenfalls durch eine spätere Belehrung über das Rückgaberecht in Textform des § 126b BGB ersetzt, wobei auch diese dann nur mit einer Widerrufsfrist von 1 Monat ab Lieferung der Ware und ab dieser Belehrung erfolgen kann.

3. Im Rahmen der Internethandelsplattform eBay ist die wirksame Ersetzung des Widerrufsrechts durch ein Rückgaberecht nach § 356 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB nicht vor Vertragsschluss - da nicht in Textform - möglich.

MIR 2007, Dok. 302



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Bearbeiter: Thomas Gramespacher
Online seit: 15.08.2007
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