Rechtsprechung
Hanseatisches OLG, Urteil vom 04.07.2007 - 5 U 87/06
G-mail ./. Gmail - Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen auch bei unterschiedlicher (grafischer und textlicher) Darstellung bestehen.
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6
Leitsätze:*1. Zwischen den Zeichenfolgen "G-Mail" und "GMail" kann markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei dem Angebot ähnlicher Dienstleistungen (hier: E-Mail-Dienstleistungen) auch dann bestehen, wenn die Bezeichnung "G-Mail" Bestandteil einer farbig eingetragenen Wort-/Bildmarke mit einem weiteren Slogan ("...und die Post geht richtig ab") ist und die Bezeichnung "GMail" teilweise in einer herkunftshinweisenden Farbgebung verwendet wird.
2. Die Angabe nach dem @-Zeichen in einer E-Mail-Adresse kennzeichnet häufig (aber nicht stets)
den E-Mail-Provider und hat in diesem Fall auch markenrechtlich herkunftshinweisende Funktion.
Anm. der Redaktion: Die Entscheidung wurde mittgeteilt von Mitgliedern des 5. Zivilsenats des
Hanseatischen Oberlandesgerichts.
Download: Entscheidungsvolltext PDF
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1319
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Bearbeiter: Rechtsanwalt Thomas Ch. Gramespacher
Online seit: 06.08.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/1319
*Redaktionell. Amtliche Leit- und Orientierungssätze werden in einer "Anm. der Redaktion" benannt.
// Artikel gesammelt "frei Haus"? Hier den MIR-Newsletter abonnieren
Was Sie noch interessieren könnte...
Gegenstandswert im Designnichtigkeitsverfahren - Im designrechtlichen Nichtigkeitsverfahren entspricht die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 50.000,00 im Regelfall billigem Ermessen
BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, MIR 2020, Dok. 060
SEPA-Lastschrift - Ein Online-Shop darf Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland die Lastschriftzahlung von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto nicht verwehren
BGH, Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18, MIR 2020, Dok. 037
Deutscher Balsamico II – Zur Anspielung auf eine geschützte geografische Angabe
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 253/16, MIR 2020, Dok. 056
Notwendige Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen für Wohnimmobilien
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 038
B******t ist Bullshit - Verstoß einer Influencerin gegen ein Unterlassungsgebot durch Wiederholung einer verbotenen Bezeichnung unter Einsatz von Auslassungszeichen
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.09.2021 - 6 W 76/21, MIR 2021, Dok. 085
BGH, Beschluss vom 28.05.2020 - I ZB 25/18, MIR 2020, Dok. 060
SEPA-Lastschrift - Ein Online-Shop darf Verbrauchern mit Wohnsitz in Deutschland die Lastschriftzahlung von einem in Luxemburg unterhaltenen Konto nicht verwehren
BGH, Urteil vom 06.02.2020 - I ZR 93/18, MIR 2020, Dok. 037
Deutscher Balsamico II – Zur Anspielung auf eine geschützte geografische Angabe
BGH, Urteil vom 28.05.2020 - I ZR 253/16, MIR 2020, Dok. 056
Notwendige Angaben über den Energieverbrauch in Immobilienanzeigen für Wohnimmobilien
Bundesgerichtshof, MIR 2017, Dok. 038
B******t ist Bullshit - Verstoß einer Influencerin gegen ein Unterlassungsgebot durch Wiederholung einer verbotenen Bezeichnung unter Einsatz von Auslassungszeichen
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.09.2021 - 6 W 76/21, MIR 2021, Dok. 085